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Das Elektronische Rezept (E-Rezept)

Seit 1. Januar 2024 ist die Nutzung und das Ausstellen elektronischer Rezepte
(E-Rezept) für alle Patientinnen und Patienten sowie Praxen gesetzlich vorgeschrieben. Das Ausstellen von papiergebundenen Rezepten ist außer in Ausnahmefällen dann nicht mehr erlaubt.

Bitte beachten Sie, dass wir für das Erstellen eines E-Rezepts zuvor zwingend Ihre Versicherungskarte eingelesen haben müssen. Denken Sie daher bitte zu Beginn eines jeden Quartals daran.

Zum Einlösen des Rezepts in der Apotheke benötigen Sie Ihre Versicherungskarte oder einen von uns ausgedruckten QR-Code oder die App „Das E-Rezept“ der für die Entwicklung dieses E-Rezept-Dienstes verantwortlichen Gematik.

Zur Nutzung des E-Rezepts informieren Sie sich bitte auch bei Ihrer Krankenkasse oder Apotheke.

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